Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sind sinnvoll, wenn Unternehmer in vielen Fällen ähnliche Verträge abschließen. Sie dienen dazu, diese Verträge zu standardisieren. Von entscheidender Bedeutung ist zunächst, ob die Verträge mit Konsumenten oder mit Unternehmern abgeschlossen werden. Aber auch darüber hinaus gibt es einiges, was Sie bei AGBs beachten sollten. Im Einzelnen ist die Formulierung vorteilhafter, aber dennoch wirksamer AGBs eine Kunst für sich, hier dennoch ein kurzer Überblick:
AGBs müssen Vertragsinhalt werden
Zunächst ist es wichtig, dass die AGBs überhaupt Vertragsbestandteil werden. Das heißt, Sie müssen die Anwendung Ihrer AGBs mit Ihrem Vertragspartner vereinbaren. Es genügt nicht, die gewünschten AGB beispielsweise im Unternehmen auszulegen oder auf der Website öffentlich zu machen. Das einfache Übermitteln von AGB zusammen mit einem Angebot oder der Hinweis in der Rechnung oder im Lieferschein bedeutet ebenfalls noch nicht, dass der Vertragspartner diese kennt und akzeptiert. Um sicherzustellen, dass Ihr Vertragspartner die Gültigkeit Ihrer AGB nicht im Nachhinein bestreitet, sollten Sie bei Vertragsabschluss besonders deutlich auf deren Geltung hinweisen. Bei Vertragsverhandlungen mit Kunden sollten Sie diesen vor der Unterschrift ausreichend Zeit und Gelegenheit geben, Ihre AGBs zu lesen.
Vorsicht bei benachteiligenden, ungewöhnlichen und überraschenden Klauseln
Klauseln in AGBs sind unwirksam, wenn der Vertragspartner nicht vernünftigerweise mit ihnen rechnen konnte und nicht ausreichend darauf hingewiesen wurde. Die Beurteilung, ob eine Klausel in AGBs überraschend und daher unwirksam ist, hängt vom Einzelfall ab und berücksichtigt auch die Branche und die Erwartungen der betroffenen Parteien.
AGB müssen angemessen sein
AGBs, die die Position des Vertragspartners unverhältnismäßig verschlechtern und ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bewirken, sind unzulässig. AGB-Klauseln, die einen Vertragspartner erheblich benachteiligen und nicht die Hauptleistungen des Vertrags betreffen, sind in jedem Fall nichtig und daher ungültig. Die Frage, ob eine erhebliche Benachteiligung im Zusammenhang mit einer Nebenleistung vorliegt, hängt von den konkreten Umständen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Auch kommt es darauf an, ob es eine sachliche Rechtfertigung für die Abweichung von der allgemeinen Rechtslage gibt.
Wie werden unklare bzw widersprüchliche AGBs interpretiert?
Unklare Bestimmungen in AGBs werden zu Lasten der Partei ausgelegt, die die Formulierung gewählt hat. Bei Verbraucherverträgen (B2C) sind intransparente Klauseln in der Regel gänzlich unwirksam.
Wenn beide Vertragspartner Unternehmer sind (B2B) und jeweils ihre AGBs verwenden, kann es zu Widersprüchen kommen. Hier empfiehlt es sich, bereits im Vorhinein zu klären, welche AGBs nun gelten. Wurde dies nicht im Vorhinein geklärt und werden widersprüchliche Klauseln verwendet, ist in der Regel weder die eine noch die andere Klausel wirksam.
Müssen AGBs veröffentlicht werden?
Unternehmer, die regelmäßig AGB verwenden, sind verpflichtet, diese in den für Kundenverkehr bestimmten Geschäftsräumen auszulegen oder öffentlich zugänglich zu machen. In bestimmten Branchen (zB Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen) gelten zusätzliche rechtliche Verpflichtungen.
Was Sie sonst bei AGBs beachten sollten:
Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes gelten zusätzliche zwingende Sonderregelungen. Bei Verwendung gesetzwidriger, intransparenter oder unverständlicher Klauseln gegenüber Verbrauchern können Verbraucherorganisationen wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeiterkammer (AK) den jeweiligen Unternehmer auf Unterlassung klagen.
Weitere Fragen zum Thema?
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Quelle: RIS