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IP-und Markenrecht

Unsere Leistungen

Wir beraten Unternehmer und Einzelpersonen in allen Fragen rund um die Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung von Urheberrechten, Markenrechten, Designrechten, Domainrechten, Namensrechten und sonstigen Fragen des geistigen Eigentums. Wir verfügen auch über umfassende Erfahrung im Bereich der Lizenzierung von geistigem Eigentum, insbesondere im Bereich der Softwarelizenzen. Wir beraten Programmierer, Start-Up-Gründer und Unternehmer in diesem Bereich. Dabei arbeiten wir eng mit einem etablierten Netz an nationalen und internationalen Partnern zusammen.

Wir beraten Sie auch im deutschen Recht, sofern Sie in Deutschland geschäftlich tätig werden wollen oder falls Sie etwa eine Abmahnung aus Deutschland erhalten.

Einzelheiten zu unseren Leistungen

Lizenzverträge

Wir haben bereits zahlreiche unterschiedliche Lizenzverträge (etwa Softwarelizenzen, Vereinbarungen über Bildrechte) erstellt, geprüft und verhandelt. Oft gehen Lizenzverträge auch mit weiteren Aspekten einher (zB einer Kooperation in wirtschaftlicher Hinsicht), welche wir natürlich bei der Vertragserstellung berücksichtigen.

Markenrecherche und -Beratung

Wenn Sie planen eine Marke eintragen zu lassen, können wir die Recherche vornehmen. Hierbei weisen wir nicht nur auf mögliche Konflikte hin, sondern helfen Ihnen auch allfällige Änderungen vorzunehmen um solche Rechtsstreitigkeiten bereits gar nicht entstehen zu lassen. Wenn die passende Marke gefunden ist, melden wir diese gerne für Sie an.

Streitiges MArkenrecht

Wenn es in Markensachen zu Auseinandersetzungen kommt, unterstützen wir Sie sehr gerne auf dem Weg zu einer außergerichtlichen bzw außerbehördlichen Lösung. Sollte keine außergerichtliche Lösung erzielbar sein, vertreten wir Sie gerne vor dem Patentamt bzw vor Gericht.

Abwehr von Abmahnungen

Abmahnungen aus urheberrechtlichen Gründen sind mitunter überschießend formuliert oder sogar gänzlich unberechtigt. Wir prüfen Abmahnungen, die Sie erhalten und schlagen Ihnen die passenden Schritte vor. Gerne übernehmen wir auch die Kommunikation mit der Gegenseite. Da wir auch im deutschen Recht beraten können, können wir österreichischen Unternehmern und Privatpersonen auch bei Abmahnungen deutscher Anwälte bestmöglich weiterhelfen.

Urheberrechtlicher Schutz von Software

Auch wenn es in Europa für klassische Software keine Patente gibt, so unterliegt diese doch eigenen urheberrechtlichen Regelungen. Wir setzen Lizenzverträge auf, prüfen Themen rund um das Urheberrecht von Software (zB bei Programmierungen durch Dienstnehmer oder freie Mitarbeiter) und prüfen allfällige Kollisionen mit anderen Lizenzverträgen.

IP-Recht im Finanzdienstleistungskontext

Software bei Banken und Finanzdienstleistern unterliegt besonderen Regeln. Wir beraten Sie an der Schnittstelle zwischen Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht, Datenschutz und IP-Recht.

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