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Honorar


Ihre rechtlichen Themen sind individuell – unsere Dienstleistung ist es auch. Deshalb vereinbaren wir unser Honorar mit Ihnen maßgeschneidert auf Ihr jeweiliges Rechtsproblem.

Während wir für manche Leistungen Fixpreise anbieten können, sind andere Leistungen stark aufwandsabhängig und werden daher nach Stundensatz abgerechnet. Andere Dienstleistungen (insbesondere im streitigen Verfahren) rechnen wir im Regelfall nach dem dafür vorgesehenen Tarif ab. Abweichungen hierzu besprechen wir mit Ihnen.

Unabhängig von der Abrechnungsart erhalten Sie vor Beginn des Mandatsverhältnisses ein klares Angebot. Selbstverständlich klären wir Sie zu Beginn und jederzeit auf Anfrage darüber auf, mit welchen Kosten in etwa zu rechnen ist.

Erstberatung
Bei uns können Sie einen Erstberatungstermin zum Fixpreis und unabhängig vom Rechtsgebiet vereinbaren.

Der Termin findet in unserer Kanzlei oder per Videokonferenz statt und dauert eine halbe Stunde bis eine Stunde. Eine Erstberatung verrechnen wir mit EUR 250 netto.

Sofern Sie sich im Rahmen der Erstberatung für weitere Dienstleistungen entscheiden, wird der Betrag für die Erstberatung entsprechend angerechnet.

Immobilienkaufverträge
Immobilienkaufverträge samt Abwicklung des Kaufvertrages und einer allfälligen Hypothek im Grundbuch können wir zum Fixpreis durchführen. Die Höhe des Pauschalpreises hängt vom Kaufgegenstand ab. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir lassen Ihnen dann ein Angebot zukommen.

Neben dem Fixpreis für die Errichtung und Abwicklung des Kaufvertrages können wir Ihnen nach individueller Vereinbarung folgende Leistungen anbieten: Beantragen einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung für den Käufer (Ausländergrundverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Grundverkehr), Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragssteuer für den Verkäufer, Lastenfreistellung für den Verkäufer (zB Löschung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots oder Vorkaufsrechts).

Schulungen im Datenschutz
Schulungen im Datenschutz helfen Ihren Mitarbeitern, sich in der Materie zurechtzufinden.

Eine Standardschulung in Wien oder per Videokonferenz bieten wir Ihnen für EUR 500 an. Eine solche Schulung dauert 2 Stunden und bietet den Teilnehmern einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Datenschutzrechts (Was sind personenbezogene Daten? Welche Rechte haben Betroffene? Welche Pflichten treffen den Verantwortlichen?).

Auf Anfrage stellen wir Ihnen auch gerne eine maßgeschneiderte Schulung im Datenschutzrecht zusammen.
Beratung nach Stundensatz

Üblicherweise rechnen wir unsere Leistungen nach angefallener Arbeitszeit eines Juristen ab. Der Stundensatz variiert je nach Erfahrung in der jeweiligen Materie, Komplexität und Haftungsrisiko. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage einen Kostenvoranschlag oder vereinbaren mit Ihnen eine Obergrenze (Cap).


Sofern wir eine Abrechnung nach Stunden vereinbaren, geben wir Ihnen zu festgelegten Intervallen und auf Anfrage sofort über die angefallenen Stunden Bescheid, damit Sie die Kosten entsprechend steuern können.

Beratung nach Anwaltstarif

Gerichtsverfahren rechnen wir üblicherweise nach dem dafür vorgesehenen Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) ab. Für bestimmte Gerichtsverfahren bzw behördliche Verfahren ist eine Abrechnung nach den jeweils aktuellen Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) vorgesehen.

Umsatzsteuer
Barauslagen (das sind unsere Auslagen, zB Anmeldegebühren, Grundbuchsauszüge, Firmenbuchauszüge etc). Im Rahmen unserer Angebotslegung weisen wir Sie nochmals hierauf hin. Bei ausländischen Mandanten kann je nach Konstellation eine höhere, niedrigere oder keine Umsatzsteuer fällig sein.
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