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Abmahnwelle Google Fonts: Urteil 1. Instanz
Abmahnwelle Google Fonts: Urteil 1. Instanz

Ab Sommer 2022 erhielten über 30.000 Unternehmer in Österreich Abmahnschreiben eines Rechtsanwalts aufgrund angeblich datenschutzrechtswidriger Verwendung von Google Fonts auf ihren Websites. Aufgrund des angeblichen DSGVO-Verstoßes forderte der Rechtsanwalt EUR 100 Schadenersatz plus EUR 90 Anwaltskosten. Viele Unternehmer waren durch die Schreiben abgeschreckt und bezahlten den Betrag.

Abmahnwelle Google Fonts: Urteil spricht für Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen

Beim BG Favoriten wurde zuletzt eine Klage eines Adressaten auf Feststellung verhandelt, dass der behauptete Schadenersatzanspruch nicht bestehe. Laut Gericht sei das entsprechende Abmahnschreiben "rechtsmissbräuchlich". Es stellte weiter fest, dass keine EUR 100 für den behaupteten "immateriellen Schaden", keine Rechtsanwaltskosten von EUR 90 und auch keine Auskunft gemäß DSGVO gerechtfertigt sei. Stattdessen müsse die Abmahnschreiberin dem betroffenen Unternehmer die Gerichtskosten ersetzen.

Abmahnwelle Google Fonts: Urteil nicht rechtskräftig

Die Gegenseite, also die Abmahnschreiberin, kündigte daraufhin an, das Urteil anzufechten und von der nächsten Instanz prüfen zu lassen.

Abmahnwelle Google Fonts: Schadenersatz überhaupt möglich?

Unabhängig davon, dass es aus unserer Sicht höchst unmoralisch ist, massenhaft solche Abmahnschreiben zu versenden, ist es sehr zweifelhaft, ob allein wegen der Verwendung von Google Fonts überhaupt ein Schadenersatzanspruch entstehen kann

  • Zum einen verändern sich dynamische IP-Adressen regelmäßig und Google kann den Personenbezug, wenn überhaupt, nur sehr schwer zuordnen (zB wenn weitere Merkmale hinzutreten, etwa wenn der User parallel bei Google eingeloggt ist).
  • Zum anderen stellt sich die Frage, worin überhaupt der Schaden liegt. Das Thema Datenschutz und Schadenersatz ist gar nicht so leicht zu beurteilen - nicht umsonst gibt es derzeit Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zu diesem Thema. Die bloße undifferenzierte Behauptung eines "Unwohlsein", weil Google vielleicht irgendwelche Daten haben könnte, genügt aber wohl eher nicht, um einen Schaden nachzuweisen.

Empfehlung: Google Fonts direkt einbinden

Wir empfehlen Google Fonts direkt einzubinden, also die Schriftarten privat zu hosten. So wird ein Datentransfer an Google vermieden. Dies ist auch bei WordPress mittels Plugin möglich und es bedarf hierzu keiner vertieften Webdesignkenntnisse.

Insgesamt bleibt das Thema weiterhin spannend. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden. Gerne können Sie auch unsere anderen Blog-Artikel zum Thema Datenschutz lesen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Datenschutz?

Sie haben weitere Fragen zum Thema Google Fonts oder wollen sich in anderen Bereichen des Datenschutzrechts durch einen Rechtsanwalt beraten lassen? Als Rechtsanwälte sind wir auf dieses und weitere Rechtsgebiete spezialisiert. Melden Sie sich gerne bei unserer Kanzlei unter office@geuer.at oder telefonisch unter +43-1-4380072. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Quelle: Artikel in der Tageszeitung DerStandard

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