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Temporäre Befreiung von der Grundbuchseintragungsgebühr endet 2026
Temporäre Befreiung von der Grundbuchseintragungsgebühr endet 2026

Seit 1. Juli 2024 gilt in Österreich aufgrund des Wohn- und Baurechtspakets 2024 eine temporäre Befreiung von der Grundbuchseintragungsgebühr beim Erwerb von Wohnimmobilien zur Eigennutzung. Diese Maßnahme sollte nicht-kommerzielle Immobilienkäufer finanziell entlasten und den Erwerb von Wohnraum erleichtern.

Die Begünstigung betrifft insbesondere:

  • die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch
  • die Eintragung eines Pfandrechts zur Finanzierung (zB Hypothek)

Die Gebührenbefreiung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro.

Befristung der Gebührenbefreiung bis 30. Juni 2026

Die Regelung ist zeitlich befristet: Die Gebührenbefreiung nach § 25a GGG gilt nur für Grundbuchsanträge, die nach dem 30. Juni 2024 und vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht einlangen.

Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags, sondern ausschließlich der Zeitpunkt, zu dem das Grundbuchsgesuch beim Gericht eingebracht wird. Nach dem derzeitigen Stand endet die Möglichkeit der Gebührenbefreiung daher mit 30. Juni 2026.

Problem in der Praxis: Verzögerungen bei Genehmigungen

In der Praxis hängt die Einbringung eines Grundbuchsgesuchs häufig von Genehmigungen oder behördlichen Verfahren ab. Dazu zählen insbesondere grundverkehrsbehördliche oder pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen. Solche Verfahren können mehrere Wochen oder Monate dauern.

Das kann dazu führen, dass ein Immobilienkaufvertrag rechtzeitig abgeschlossen wurde, das Grundbuchsgesuch jedoch erst nach dem 30. Juni 2026 eingebracht werden kann. In diesem Fall würde die Gebührenbefreiung für die Grundbuchseintragung nicht mehr greifen.

Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf: Was Käufer beachten sollten

Wer beim Immobilienkauf in Österreich die Gebührenbefreiung nach § 25a GGG nutzen möchte, sollte insbesondere folgende Punkte beachten:

  • Die Einbringung des Grundbuchsgesuchs muss spätestens am 30. Juni 2026 erfolgen
  • Verzögerungen durch Genehmigungen oder behördliche Verfahren sollten eingeplant werden
  • Auch bei rechtzeitig abgeschlossenem Kaufvertrag kann die Befreiung verloren gehen
  • Eine rechtzeitige Vertragsabwicklung ist daher besonders wichtig

Gerade bei Immobilienkäufen mit Genehmigungspflichten oder komplexer Struktur empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Planung.

Fazit

Die temporäre Gebührenbefreiung bei der Grundbuchseintragung kann beim Immobilienkauf eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Aufgrund der gesetzlichen Befristung bis 30. Juni 2026 ist jedoch entscheidend, dass das Grundbuchsgesuch rechtzeitig bei Gericht eingebracht wird.

Bei Immobilienkäufen, bei denen Genehmigungen oder weitere Verfahren erforderlich sind, sollten mögliche Verzögerungen frühzeitig berücksichtigt werden, um den Verlust der Gebührenbefreiung zu vermeiden.

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