Mitte Juni hat das EU-Parlament dem Entwurf des AI-Acts der EU-Kommission zugestimmt. In den nächsten Monaten wird es darüber verhandeln. Wir haben Ihnen die wichtigsten Inhalte zusammengefasst:
Was ist der Entwurf des AI-Acts der EU?
Beim AI-Act handelt es sich um den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz. Die Europäische Kommission Kommission hat den Entwurf des AI-Acts der EU im April 2021 veröffentlicht. Er enthält einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von Systemen Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU. Das EU-Parlament hat im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf noch einige Änderungen vorgenommen und den ursprünglichen Entwurf an einigen Stellen verschärft.
Was sind die wichtigsten Regelungen?
Gemäß Entwurf des AI-Acts der EU sollen KI-Anwendungen transparent, zuverlässig und sicher sein und im Einklang mit den europäischen Grundrechten und -werten stehen. Um dies zu gewährleisten, werden KI-Systeme im Sinne eines risikobasierten Ansatzes in vier Risikoklassen unterteilt. Je nach Risikoklasse soll KI unterschiedlich streng reguliert werden. Im Rahmen dieser Klassifizierung wird bewertet, inwieweit eine KI-Anwendung europäische Grundrechte und -werte gefährdet.
Sogenannte „inakzeptable KI-Modelle“ wie Social Scoring, dh soziales Kreditsystem, in dem etwa wie in China Punkte für wünschenswertes Verhalten vergeben werden, oder Predictive Policing, dh Auswertung und Berechnung von Wahrscheinlichkeiten für potenziell strafbares zukünftiges Verhalten sind laut Entwurf ganz verboten. Für die anderen Risikoklassen (niedriges Risiko, begrenztes Risiko, hohes Risiko) gilt: Je höher das Risiko, desto umfangreicher und strenger sind die juristischen Rahmenbedingungen. Hier eine Übersicht über die Risikoklassen samt Beispielen:
Für sogenannte generative Künstliche Intelligenz, das sind KI-Anwendungen mit allgemeinem Verwendungszweck, zB ChatGPT, sind besondere Regelungen vorgesehen.
Bei Verstoß gegen die Regelungen wird es – vom System her ähnlich wie etwa in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – entsprechende Bußgelder geben. Diese sind nach dem derzeitigen Entwurf aber niedriger und betreffen vor allem größere Unternehmer.
Sie haben weitere Fragen zum Thema KI und Recht?
Sie haben weitere Fragen zum Entwurf des AI-Acts der EU oder wollen sich zu ähnlichen Rechtsfragen beraten lassen? Schauen Sie gerne bei unseren Services vorbei oder melden Sie sich per E-Mail unter office@geuer.at bzw telefonisch unter +43-1-4380072. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Seminartipp zum Thema Künstliche Intelligenz und Recht:
AWAK-Seminar am 23.4.2024
Comments are closed!