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Verbandsklagen-Richtlinie wird kollektiven Rechtsschutz grundlegend ändern
Verbandsklagen-Richtlinie wird kollektiven Rechtsschutz grundlegend ändern

Österreich mit Umsetzung weiterhin säumig

Mit Wirkung bis spätestens 25. Juni 2023 hätten die EU-Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie vom 25.11.2020 „über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ (kurz „Verbandsklagen-Richtlinie“) umsetzen müssen. Die diesbezüglichen Umsetzungsgesetze hätten sie bereits mit 25.12.2022 beschließen und veröffentlichen müssen. Einige Mitgliedstaaten haben die Richtlinie fristgerecht umgesetzt; (unter anderem) Österreich – hat mit dem erforderlichen Gesetzgebungsprozess zu spät begonnen und ist mit der Umsetzung im Verzug.

Wird die Richtlinie einmal umgesetzt, ist eines klar: Die Verbandklagen-Richtlinie wird den kollektiven Rechtsschutz grundlegend ändern.

Sammelklagen in Österreich: Status quo

In Österreich gibt es derzeit unterschiedliche Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes (Sammelklage österreichischer Prägung, Verbandsklage klageberechtigter Verbände nach dem Konsumentenschutzgesetz, Verbandklagen nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb). Diese Instrumente ermöglichen aber keine effiziente und einheitliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen auf EU-Ebene.

Inhalt und Ziele der Verbandklagen-Richtlinie

Wesentliches Ziel der Verbandsklagen-Richtlinie ist es, dass die EU-Konsumenten ihre unionsrechtlich gewährleisteten Rechte weitestgehend uneingeschränkt wahrnehmen können (Stichwort „New Deal for Consumers”). Auf Basis der Richtlinie soll also kollektiver Rechtsschutz auf europäischer Ebene (und teilweise auf Ebene der Mitgliedstaaten) geschaffen, vereinfacht bzw vereinheitlicht werden. Das zentrale neue Instrument der Verbandklagen-Richtlinie ist die sogenannte „Abhilfe-Verbandsklage”: Diese ermöglicht (etwa Verbrauchern), unmittelbar und kollektiv auf Leistung (etwa auf Verbesserung, einen Geldbetrag oder Schadenersatz) zu klagen.

Verbandsklagen sollen gemäß Verbandsklagen-Richtlinie ausschließlich von qualifizierten Einrichtungen eingebracht werden können. Diese sind von den EU-Mitgliedstaaten entsprechend zu benennen.

Wie geht es nun weiter?

Österreich hat also die Umsetzungsfrist für die Verbandsklagen-Richtlinie versäumt. Als Folge wurde bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Zudem geht Österreich aus europarechtlicher Sicht das Risiko der Staatshaftung ein, wenn Verbraucher ihre Rechte in Österreich aufgrund der Säumigkeit des Gesetzgebers nicht umsetzen können. Derzeit wurde zwar noch immer kein Ministerialentwurf veröffentlicht; es ist aber davon auszugehen, dass Österreich die EU-Richtlinie noch umsetzen wird.  Wie auch immer die Umsetzung genau erfolgen wird – die Verbandsklagen-Richtlinie wird den kollektiven Rechtsschutz auf jeden Fall grundlegend ändern.

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