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Website: Was muss ich aus juristischer Sicht beachten?
Website: Was muss ich aus juristischer Sicht beachten?

Spätestens, sobald das Website-Design abgeschlossen, der Content erstellt und die Website einigermaßen befüllt ist, stehen Jungunternehmer vor der Frage, welche rechtlichen Pflichten eigentlich für ihre Website gelten.

Rechtliche Pflichten für Websites

Neben Informationen, die auf Websites verpflichtend anzugeben sind, sollten Unternehmer auch bei Fotos, Videos und Links die juristische Seite im Blick haben. Gegebenenfalls macht es Sinn, sich bereits bei der Auswahl der Tools, Cookies etc mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen.

Impressum / Informationspflicht

Websitebetreiberinnen und -betreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, gewisse Informationen wie Firma, Firmenbuchnummer und Kontaktdaten offenzulegen. Je nach Inhalt und Umfang der Website differenziert das Mediengesetz die Offenlegungspflichten zwischen "kleinen" und "großen" Websites. Insgesamt existieren verschiedene Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails, abhängig von der Rechtsform des Unternehmens (nach MedienG, UGB etc).

Verlinkung externer Inhalte

Grundsätzlich ist das Hinzufügen von Links zu externen Websites erlaubt. Es kann jedoch rechtswidrig sein, wenn fremde Inhalte übernommen werden oder das Urheberrecht verletzt wird.

Nutzung von Bildern, Musik und Videos

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Website mit Bildern, Grafiken, Musikstücken oder Videos auszustatten. Hierbei ist jedoch das Urheberrecht zu beachten. Fremde Inhalte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers verwendet werden. Hier empfiehlt es sich, Inhalte mit freiem Nutzungsrecht im Internet zu suchen (Achtung: auch die kommerzielle Nutzung muss erlaubt sein) oder selbst Inhalte anzufertigen. Wenn auf selbst erstellten Fotos oder Videos andere Personen wie Kunden oder Mitarbeiter zu sehen sind, bedarf es grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung dieser betroffenen Personen (Recht am eigenen Bild).

Datenschutzerklärung

Neben unternehens- und medienrechtlichen Informationspflichten, müssen die Website-Benutzer auch möglichst transparent und einfach über Datenerhebungen informiert werden. Am besten, dies erfolgt über eine Datenschutzerklärung. Es empfiehlt sich, die Datenschutzerklärung professionell von einem Juristen in Abstimmung mit dem Webdesigner aufsetzen zu lassen und nicht etwa von einem Generator im Internet erstellen zu lassen. Viele Generatoren nehmen keine Rücksicht auf die konkret verwendeten Tools oder die konkrete Rechtsordnung (zB österreichisches Recht).

Umgang mit Abmahnungen

Falls es dennoch zu Abmahnungen, etwa aufgrund der Verwendung fremder Inhalte auf der Website kommt, ist es ratsam, sich zu informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Weitere Fragen zum Thema rechtliche Pflichten für Websites?

Sie haben weitere Fragen zum Thema Website, AGBs oder Datenschutzerklärung oder wollen sich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen? Als Rechtsanwälte sind wir auf Datenschutzrecht, IT-Recht und weitere Rechtsgebiete spezialisiert. Melden Sie sich gerne bei unserer Kanzlei unter office@geuer.at oder telefonisch unter +43-1-4380072. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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