Im Feber 2023 wurde in Österreich das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) kundgemacht. Unternehmer und juristische Personen müssen die entsprechenden Verpflichtungen zeitlich gestaffelt umsetzen. Bis 17.12.2023 müssen Unternehmer mit zwischen 50 und 249 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen.
Was sind die zentralen Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes?
Die zentrale Pflicht gemäß HSchG ist die Umsetzung eines internen Meldekanals. Über diesen sollen Personen diverse (mögliche) Rechtsverstöße melden können. Um die meldende Person, den sogenannten Whistleblower, nicht zu benachteiligen, sind im Gesetz diverse Pflichten zu Datenschutz und Vertraulichkeit vorgesehen. Nähere Informationen zum Thema Hinweisgeberschutz und Datenschutz können Sie gerne in unserem Blogartikel hierzu nachlesen.
Wie und bis wann soll ich das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen?
Unternehmer mit zwischen 50 und 249 Beschäftigten müssen die internen Hinweisgebersysteme bis 17. Dezember 2023 umsetzen, Unternehmer mit mindestens 250 Beschäftigten mussten die Verpflichtungen bereits bis 25. August 2023 umsetzen. Die Zeit drängt, da eine Einrichtung des Hinweisgebersystems bis zum Stichtag abgeschlossen sein muss. Es gibt keine weiteren Übergangsfristen für die Umsetzung.
Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen mit technischer und rechtlicher Unterstützung
Der Aufbau eines eigenen Hinweisgeberschutzsystems kann mit viel Zeit und hohen Kosten einhergehen. Ohne die entsprechenden juristischen und technischen Kenntnisse im Unternehmen selbst lohnt sich die Einrichtung eines eigenen Systems oft nicht, denn dieses würde zu viele Ressourcen binden. Gerade für KMUs kann es daher Sinn machen, dies auszulagern. Um Ihnen ein datenschutzkonformes und anwenderfreundliches Hinweisgeberschutzsystem anbieten zu können, arbeiten wir mit erfahrenen Software-Anbietern zusammen. So können wir unsere rechtlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet mit entsprechender technischer Expertise kombinieren.
Sie haben Fragen zur Auslagerung des Hinweisgeberschutzsystems?
Gerne können Sie die Einrichtung, Koordination und Wartung Ihres Hinweisgeberschutzsystems an uns auslagern oder sich in diesem Bereich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen? Als Rechtsanwälte sind wir auf dieses und weitere Rechtsgebiete spezialisiert. Melden Sie sich gerne bei unserer Kanzlei unter office@geuer.at oder telefonisch unter +43-1-4380072. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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