Neben dem eigentlichen Kaufpreis entstehen bei einer Immobilientransaktion zusätzliche Kosten und Gebühren, die leider oft vergessen werden. In diesem Artikel listen wir Ihnen auf, welche Nebenkosten beim Immobilienkauf bzw -verkauf zu berücksichtigen sind. In der Regel trägt der Käufer den größten Teil der Nebenkosten, sofern im Vertrag nichts Anderes festgelegt wurde (Richtwert: ca 9 bis 11 % des Kaufpreises). Die Immobilienertragssteuer (ImmoEst) ist ausschließlich vom Verkäufer zu bezahlen.
Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich
Neben dem Kaufvertrag sind in der Regel folgende Posten vom Käufer zu bezahlen:
- Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises)
- Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)*
- Kosten für die Vertragserrichtung (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko)
- Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde
- Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc
- gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)*
- gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank
- gegebenenfalls Maklerprovision (in der Regel 3 % vom Kaufpreis zzgl 20 % USt)
*Am 20.3.2024 wurde im Rahmen des Wohn- und Baupakets 2024 im Nationalrat für Kaufverträge für Wohnimmobilien eine temporäre Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den künftigen §§ 25a bis 25c GGG (Gerichtsgebührengesetz).
Nebenkosten beim Immobilienverkauf in Österreich
Auch den Verkäufer können im Zusammenhang mit einer Immobilientransaktion Kosten treffen. Folgende Kosten kommen in Frage:
- Immobilienertragssteuer (ImmoESt): Beim gewinnbringenden Verkauf einer Immobilie fällt ImmoESt an, außer der Verkauf ist von der ImmoESt befreit (zB Hauptwohnsitzbefreiung). Die Höhe einer allfälligen ImmoESt hängt davon ab, wann die Immobilie erworben wurde und beträgt entweder 4,2 % oder 30 % des Veräußerungserlöses.
- Rechtsanwalts-/ Steuerberaterkosten für die Berechnung und Abfuhr der ImmoESt
- gegebenenfalls Lastenfreistellung: Sollte die Immobilie zB mit einem Pfandrecht, Wohnrecht etc belastet sein und übernimmt der Käufer diese Belastung nicht, muss der Verkäufer für die Lastenfreistellung sorgen bzw auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt damit beauftragen.
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