Nachdem es bereits vor kurzem eine Einigung auf EU-Ebene gab, wird die EU KI-Verordnung zeitnah im EU-Amtsblatt bekannt gemacht werden. Dieser Tag ist für alle KI-Ersteller und KI-Anwender ein wichtiger Tag. Bereits 20 Tage Bekanntmachung tritt der EU AI-Act nämlich bereits in Kraft.
Wesentliche Inhalte
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Verordnung ist das Verbot von KI-Anwendungen, die als ethisch bedenklich oder potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese beinhalten Systeme, die die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürger bedrohen könnten. Zudem wird von Anbietern und Betreibern verlangt, dass ihr Personal ausreichend geschult ist, um die Technologien sicher zu handhaben und deren Risiken zu verstehen.
Die Verordnung sieht spezielle Vorschriften für sogenannte General Purpose AI-Systeme vor, deren breite Anwendungsmöglichkeiten bedeutende gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Diese Systeme müssen strengen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards genügen, die ab einem festgelegten Zeitpunkt verpflichtend sind.
Zudem wird die Einrichtung von notifizierenden Behörden notwendig, die für die Überprüfung und Zertifizierung von KI-Systemen verantwortlich sind. Diese Behörden stellen sicher, dass alle KI-Systeme, insbesondere jene, die als Hochrisiko klassifiziert sind, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Zeitstrahl zum EU AI-Act gibt einen Überblick
Um sich optimal auf den EU AI-Act vorbereiten zu können, haben wir einen Zeitstrahl über die wichtigsten Fristen erstellt.
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Link zum AI-Act (Version des EU-Parlaments)
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0138_DE.pdf