Google-Bewertungen sind wichtig und in praktisch jeder Branche unverzichtbar. Doch wer ist für die Bewertungen bei Google verantwortlich? Google sieht meistens die Nutzer in der Pflicht, denn diese bestimmen über den konkreten Inhalt der Bewertung. Der OGH hatte nun eine spannende Entscheidung rund um Bewertungen bei Google zu entscheiden.
Hintergrund
Im konkreten Fall klagte eine Augenärztin auf Löschung von negativen Bewertungen und auf Unterlassung weiterer Veröffentlichungen ohne ihre Zustimmung. Sie argumentierte, dass die Bewertungen in ihrer Darstellung als Ärztin kreditschädigend seien und in ihre Persönlichkeitsrechte eingriffen. Zusätzlich führte sie an, dass eine unzulässige Datenübermittlung in die USA vorliege, die gegen die DSGVO verstoßen könnte.
Ist Google für die Inhalte rechtlich verantwortlich?
Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die Klärung, ob Google als Betreiber von Google My Business die datenschutzrechtliche Verantwortung für Nutzerbewertungen trägt oder ob die Bewertenden selbst diese Rolle einnehmen. Der OGH stellte klar, dass Google in diesem Kontext nicht lediglich als Plattformanbieter agiert, sondern als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO. Google gestaltet aktiv die Struktur der Bewertungsplattform, integriert die Sternebewertungen und Kommentare der Nutzer in die Profile der bewerteten Unternehmen und setzt klare Vorgaben, wie etwa die Bewertungsskala und die Möglichkeiten der Kommentarfunktion. Indem Google diese Daten auf seiner Plattform strukturiert und veröffentlicht, bestimmt es über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung und ist damit direkt verantwortlich für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten. Dies umfasst sowohl die Rolle bei der Sammlung und Darstellung der Bewertungen als auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte der bewerteten Personen.
Der OGH entschied hierzu wörtlich: " Der Umstand, dass Nutzer ihre verbale oder Stern-Bewertung eingeben und auch wieder löschen können, womit sie zum Betrieb des Dienstes der Beklagten beitragen, entpflichtet die Beklagte als diejenige, die die Daten verarbeitet, nicht [...]".
Ausblick
Das Urteil ist richtungsweisend, weil es die Verantwortung bei Bewertungsportalen stärker in den Fokus rückt. Es verdeutlicht, dass Betreiber wie Google auch für die von Nutzern verfassten Bewertungen einstehen müssen, da sie die Bewertungsskala, Kommentarfunktion und das Missbrauchsmanagement aktiv steuern und damit die Datenverarbeitung maßgeblich mitbestimmen. Darüber hinaus enthält das Urteil weitere spannende Aspekte, etwa zur Frage der internationalen Zuständigkeit (IPR) und zur Auslegung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum, die möglicherweise auch für andere Bewertungsportale weitreichende Bedeutung haben werden. Aufgrund des Umgangs mit solchen Verfahren ist zu befürchten, dass Google sich weiterhin für Bewertungen nicht verantwortlich sieht und eine nähere Prüfung des Inhalts von Bewertungen ablehnt. Ist dies der Fall, bleibt Betroffenen nichts anderes übrig als die Löschung ungerechtfertigter Bewertungen im Rechtsweg durchzusetzen.
Sie haben weitere Fragen hierzu?
Sie haben Fragen zu unseren Services oder möchten sich hinsichtlich der Löschung negativer Google-Rezensionen durch einen Rechtsanwalt beraten lassen? Wir evaluieren mit Ihnen die Situation und können in vielen Fällen Löschungsansprüche gegen den Bewerter oder gegen Google durchsetzen. Melden Sie sich gerne bei unserer Kanzlei unter office@geuer.at oder telefonisch unter +43-1-4380072. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.