logo_klein
Zum Umgang mit einer ungerechtfertigten negativen Google-Rezension
Zum Umgang mit einer ungerechtfertigten negativen Google-Rezension

Google-Rezensionen und andere Bewertungsportale helfen Personen, Sehenswürdigkeiten, Geschäfte, Restaurants etc im Vorhinein besser einzuschätzen. Manche User nutzen negative Google-Rezensionen auch, um Dinge zu schreiben, die sie dem bewerteten Unternehmer nie im persönlichen Gespräch sagen würden. So machen manche ihrem Ärger öffentlich Luft - teilweise unter einem Pseudonym, sodass der Ersteller der Google-Rezension für den Bewerteten gar nicht identifizierbar ist.

Löschung negativer Google-Bewertung

Für den bewerteten Unternehmer kann eine negative Rezension geschäftsschädigend sein. Er wird zunächst versuchen, die Google-Bewertung durch Meldung an Google löschen zu lassen. Da Google nicht nur den Schutz des Bewerteten, sondern auch die Meinungsäußerungsfreiheit des Bewerters zu beachten hat, kann das mitunter mühsam sein. Handelt es sich um einen anonymen Bewerter, ist das bewertete Unternehmen zudem auf die Herausgabe von dessen Daten angewiesen.

Entscheidung des OLG Graz: Löschung negativer Google-Bewertung einer Kinderärztin

In einer jüngeren Entscheidung des OLG Wien (OLG Wien 17 Bs 119/23h) ging es um eine Kinderärztin, die in einer Google-Rezension grundlos negativ bewertet und zudem noch beleidigt wurde. Der Nutzer handelte anonym. Die Ärztin legte dies Google entsprechend dar und verlangte die Herausgabe der Kontaktdaten des bewerteten Nutzers. Während die Erstinstanz dies noch anders sah, entschied das OLG Graz schließlich, dass Google "entgegen der Auffassung des Erstgerichts auch Medieninhaberin und nicht nur Host-Provider der Plattform Google Local Listings" sei. Als Medieninhaberin ist Google auch für die Inhalte der Rezensionen verantwortlich. Im Ergebnis muss Google muss der Ärztin EUR 2.000 Entschädigung zahlen und die Rezension löschen.

Fazit: Löschung negativer Google-Bewertung kann mühsam sein, zahlt sich aber aus

Richtungsweisend an dieser Entscheidung ist also, dass Google laut dem Oberlandesgericht Medieninhaberin der Plattform Google Local Listings ist. Damit ist klar, dass Google in Zukunft gezielt Verantwortung für die Inhalte der Rezensionen übernehmen muss.

Sie haben weitere Fragen hierzu?

Sie haben Fragen zu unseren Services oder möchten, dass wir Sie bei der Löschung negativer Google-Rezensionen unterstützen und durch einen Rechtsanwalt beraten lassen? Als Rechtsanwälte sind wir auf dieses und weitere Rechtsgebiete spezialisiert und schützen Ihre Reputation. Melden Sie sich gerne bei unserer Kanzlei unter office@geuer.at oder telefonisch unter +43-1-4380072. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Quelle: Presse-Artikel vom 18.9.2023 (Zugang erforderlich)

Comments are closed!

Scroll to Top