Wichtige Änderungen und Auswirkungen: Am 10. Oktober 2024 hat der Rat der Europäischen Union ein neues EU-Designrecht beschlossen, die weitreichende Auswirkungen auf Designer, Unternehmen und Verbraucher in der EU haben wird. Diese Modernisierung zielt darauf ab, den Designschutz an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen und den Schutz von Designs zu vereinfachen und zu erweitern.
Erweiterter Schutzumfang für digitale Designs
Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Erweiterung des Schutzumfangs auf digitale und animierte Designs. Künftig umfasst der Designbegriff nicht nur physische Objekte, sondern auch digitale Erscheinungsformen, einschließlich Animationen und dynamischer Gestaltungen. Dies bedeutet, dass beispielsweise grafische Benutzeroberflächen, digitale Räume und sogar Objekte im Metaverse oder NFTs (Non-Fungible Tokens) unter den Designschutz fallen können. Voraussetzung ist, dass diese Designs sichtbar wiedergegeben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Einführung eines neuen Schutzsymbols
Analog zu den bekannten Symbolen ® für eingetragene Marken und © für Urheberrechte wird ein neues Symbol, ein „D“ im Kreis, eingeführt. Dieses Symbol kennzeichnet künftig geschützte Designs und soll deren Wiedererkennung und den Hinweis auf den bestehenden Schutz erleichtern.
Liberalisierung des Ersatzteilmarktes
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Ersatzteilmarkt. Bestimmte Ersatzteile komplexer Erzeugnisse, wie beispielsweise Stoßstangen im Automobilbereich, sind künftig vom Designschutz ausgenommen. Dies ermöglicht es Verbrauchern, für Reparaturen auch Bauteile zu verwenden, die nicht vom Originalhersteller stammen, was zu mehr Wettbewerb und potenziell niedrigeren Preisen führen kann.
Vereinfachte und kostengünstigere Anmeldeverfahren
Die Reform sieht zudem eine Vereinfachung und Kostensenkung bei der Anmeldung von Designs auf EU-Ebene vor. Dies soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zum Designschutz erleichtern und die Innovationskraft in der EU stärken.
Anpassung an neue Technologien
Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung und Technologien wie den 3D-Druck wurden die Schutzrechte erweitert. Designinhaber können nun auch gegen die unautorisierte Erstellung, das Herunterladen, Kopieren sowie das Teilen oder Verbreiten von Medien oder Software vorgehen, die zur Herstellung designverletzender Erzeugnisse dienen. Dies schließt insbesondere digitale Dateien ein, die für den 3D-Druck verwendet werden können.
Fazit
Die Reform des EU-Designrechts stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines modernen und zukunftsfähigen Schutzsystems für Designs dar. Durch die Berücksichtigung digitaler Entwicklungen und die Vereinfachung der Schutzmechanismen wird sowohl Designern als auch Unternehmen ein effektiverer Schutz ihrer kreativen Leistungen ermöglicht. Gleichzeitig profitieren Verbraucher von einem liberalisierten Ersatzteilmarkt und erweiterten Wahlmöglichkeiten.
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