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Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Ein Löwe, der durch einen apulischen Olivenhain läuft - nicht besonders realistisch, aber der Kreativität eines Künstlers sind keine Grenzen gesetzt. Doch was ist in den Fällen, in denen kein Künstler beteiligt ist? Mittlerweile ist es jedem möglich, zum Beispiel über DALL•E 2 KI-generierte Bilder zu erstellen. Wie verhält sich künstliche Intelligenz zum Urheberrecht? Wer ist nun der Urheber des Bildes? Der "Prompter", der Programmierer der KI oder eigentlich niemand? Wir haben und näher mit dem Thema Künstliche Intelligenz und Urheberrecht auseinandergesetzt.

Prompts und Urheberrecht

Prompts, also die Eingaben mit denen die KI aufgefordert wird bestimmte Dinge zu tun, haben mittlerweile einen wirtschaftlichen Wert. Es gibt mit Promptbase sogar mittlerweile einen Marktplatz im Internet für Prompts. Die Preise liegen zumeist bei bis zu 5 $, vereinzelt auch darüber. Das Besondere dabei: Ein Prompt kann zu sehr verschiedenen Ergebnissen führen. Den Bildern der folgenden Galerie liegt der gleich Prompt zugrunde (Ein Löwe im Stil der 70er Jahre in einem Gemälde im Van Gogh-Stil), die Ergebnisse unterscheiden sich jedoch stark. Würde man die KI (in dem Fall DALL•E 2) erneut auffordern, Bilder auf Grundlage dieses Prompts zu generieren, würde man wieder andere Bilder erhalten.

Dies unterscheidet Prompts auch deutlich von Programmcode für ein Computerprogramm, die bei einem bestimmten Input einen Output liefern. Eine Analogie zu den Regeln für Computerprogramme dürfte damit eher nicht infrage kommen (§ 40a UrhG).

Prompts wären daher als Sprachwerk zu beurteilen (§ 2 Z 1 UrhG). Schutzvoraussetzung für ein Werk ist allgemein, dass die Leistung individuell eigenartig ist: "Sie muss sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abheben" (vgl OGH, 4Ob94/01d zum Schutz eines Webseitendesigns). Dies dürfte im Fall von den meisten Prompts eher zweifelhaft sein, verkörpern diese doch eher eine Art Idee oder einen Gedanken, wie ein bestimmtes Endprodukt aussehen könnte. Solche Gedanken sind aber gerade nicht schutzfähig.

Urheberrechte am Bild

Das Endprodukt, in dem Fall das Bild, sind wiederum keine menschliche Schöpfung, da an der Erstellung selbst kein Mensch beteiligt ist. Sie unterliegen damit nicht dem Urheberrecht (keine "eigentümliche, geistige Schöpfung" im Sinne von § 1 Abs 1 UrhG). Das Urheberrecht fällt auch nicht im Programmierer der KI zu, denn dieser stellt lediglich das Werkzeug zur Verfügung.

Rechtslage in Deutschland

Auch wenn das deutsche Urheberrecht sich vom österreichischen Urheberrecht in einigen Punkten unterscheidet, wäre der Fall nach deutschem Recht wohl nicht anders zu beurteilen, denn Sprachwerke (§ 2 Abs 1 Nr 1 dUrhG) müssen auch dort eine Schöpfungshöhe erreichen, also so individuell sein, dass sie nicht ein Dritter ohne weiteres nachbilden kann. Bereits 1994 hat der BGH entschieden, dass die Urheberrechtsschutzfähig grundsätzlich ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials erfordert (BGHZ 94, 276).

Wann greift eventuell doch das Urheberrecht?

Wann könnte der Prompt und eventuell sogar der Output nun Urheberrechtsschutz genießen? Der Prompt müsste sehr individuell formuliert sein. Je detaillierter die Beschreibung, desto eher kann ein urheberrechtlicher Schutz bestehen. Ist der Prompt wiederum so konkret, dass die Ergebnisse der KI damit fast vorgegeben sind, kann evtl sogar am Output urheberrechtlicher Schutz bestehen. Das Thema wird mit Sicherheit demnächst die Gerichte beschäftigen, je mehr KI im beruflichen Alltag zur Anwendung kommt. Für die im Beitrag verwendeten Bilder trifft der urheberrechtliche Schutz jedenfalls nicht zu. Sie dürfen frei verwendet werden. 😃 

Weitere Fragen zum Thema Künstliche Intelligenz und Urheberrecht?

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