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Welche Regelungen enthält der Gesetzesentwurf für den Mietpreisdeckel?
Welche Regelungen enthält der Gesetzesentwurf für den Mietpreisdeckel?

Gestern, am 30. August 2023, wurde ein Gesetzesantrag für den sogenannten „Mietpreisdeckel“ bzw eine „Mietpreisbremse“ (bezeichnet als „3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 3. MILG“) im Nationalrat eingebracht. Doch worum genau geht es in diesem Gesetzesentwurf für den Mietpreisdeckel und wie wahrscheinlich ist es, dass das Gesetz beschlossen wird?

Der Entwurf für den Mietpreisdeckel / die Mietpreisbremse

Aufgrund der hohen Inflation sind Wohnungsmieten in Österreich zuletzt stark angestiegen – der Richtwert (vor allem Altbauwohnungen) wurde angehoben (in Wien von EUR 6,15/m² auf EUR 6,67/m²), ebenso die Kategorie-Mietzinse. Auch viele nach dem VPI indexierte Mieten haben sich stark erhöht.  Die Mietpreisbremse bzw der Mietpreisdeckel ist eine (derzeit noch in Diskussion befindliche) gesetzliche Maßnahme, mit der der Anstieg der Mieten in Österreich begrenzt werden soll. Gemäß dem Gesetzesentwurf dürfen die Hauptmietzinse für einen Teil der Mietwohnungen ab dem Jahr 2024 um nicht mehr als fünf Prozent steigen.

Welche Wohnungen sind vom Mietpreisdeckel betroffen?

Von der Regelung sind im Wesentlichen folgende Wohnungen umfasst:

  • Richtwertmieten (im Wesentlichen Wohnungen in Mehrparteihäusern, die vor 1953 errichtet wurden bzw viele geförderte Wohnungen, vor allem Altbau)
  • Genossenschaftswohnungen (für die das Wohnungsgenossenschaftsgesetz (WGG) gilt)
  • Wohnungen, für die Kategoriemieten gelten (alte Mietverträge, die im Zeitraum vom 1.1.1982 bis 28.2.1994 abgeschlossen wurden)

Nicht umfasst sind Wohnungen in den meisten Nachkriegshäusern sowie „Neubau-Wohnungen“, für die ein angemessener Mietzins gilt. Ein Großteil der Wohnungen ist damit nicht vom Mietpreisdeckel umfasst. Dies verstärkt die starke Diskrepanz zwischen Altbau- und Neubauwohnungen.

Wird der Gesetzesentwurf für den Mietpreisdeckel tatsächlich Realität?

Ob der Gesetzesentwurf tatsächlich beschlossen wird, ist eine politische Entscheidung. Einige Gesetzesstellen sind als Verfassungsbestimmungen konzipiert. Für diese ist also eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

Sie haben weitere Fragen im Mietrecht?

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Quelle:

Gesetzesentwurf

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