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Der Digital Services Act: Leitfaden für Unternehmen zur Einhaltung der neuen EU-Regeln
Der Digital Services Act: Leitfaden für Unternehmen zur Einhaltung der neuen EU-Regeln

Der am 16. November 2022 in Kraft getretene Digital Services Act (DSA) setzt neue Maßstäbe in der Regulierung des digitalen Dienstleistungssektors in der Europäischen Union.

Der DSA ersetzt weite Teile der alten E-Commerce-Richtlinie, erweitert Haftungsregelungen und führt neue Pflichten ein. Zusammen mit dem Digital Markets Act bildet der DSA einen Grundpfeiler der digitalen Agenda der EU.

Die Regulierungsstufen des DSA

Seit dem 17. Februar 2024 sind die meisten Bestimmungen dieser Verordnung direkt anwendbar. In Österreich erfolgte die Umsetzung durch das DSA-Begleitgesetz (DSA-BegG), welches das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G) einführte und bestehende Gesetze wie das ABGB, ECG, Urheberrechtsgesetz, Mediengesetz, StPO, TKG und andere anpasste.

Der DSA schafft einen klaren und effizienten Rahmen für Transparenz und Verantwortlichkeit und stärkt den Schutz der Nutzer und ihrer Grundrechte im Internet. Außerdem fördert er Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Binnenmarkt.

Hierzu nutzt der DSA das Prinzips der gestuften Regulierung, mit vier aufeinander aufbauenden Regulierungsstufen:

  1. Stufe: Regelungen für Anbieter von Vermittlungsdiensten
  2. Stufe: Regelungen für Host-Provider
  3. Stufe: Regelungen für Anbieter von Online-Plattformen (und Online-Suchmaschinen)
  4. Stufe: Regelungen für sehr große Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen

Digital Services Act: Welche Unternehmen sind betroffen?

Der DSA adressiert unterschiedliche Unternehmen je nach Regulierungsstufe:

  1. Anbieter von Vermittlungsdiensten: Auf niedrigster Regulierungsstufe adressiert der DSA alle Anbieter von „Vermittlungsdiensten“, die von der Verordnung wiederum als sämtliche Dienstleistung der Informationsgesellschaft definiert werden. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass diese Dienste gegen Entgelt angeboten werden, wobei auch eine werbefinanzierte Erbringung der Dienste einbezogen ist. Territorial adressiert der DSA sämtliche Anbieter, die eine „wesentliche Verbindung zur Union“ aufweisen. Diese kann durch den Niederlassungsort, die Herkunft der Nutzer oder die Ausrichtung der Tätigkeit gegeben sein.
  2. Hostingdienstanbieter: Vermittlungsdienste, die Informationen speichern und daher als Host-Provider zu qualifizieren sind, wie Cloud-Computing-Dienste, Web-Hostingdienste und Online-Tauschbörsen, die der Speicherung und dem Austausch von Dateien dienen, zuzuordnen.
  3. Online-Plattformen: Plattformen, die im Auftrag eines NutzersInformationen speichern und öffentlich verbreiten, wobei zusätzlich erforderlich ist, dass die Plattformdienste gegen Entgelt angeboten werden, worunter auch das Bezahlen mit Daten fällt.
  4. Sehr große Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen: Plattformen mit einer durchschnittlichen monatlichen Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der Union.

Erwartungen an betroffene Unternehmen

Die Erwartungen des DSA variieren je nach Regulierungsstufe. Beispielsweise müssen Hosting-Provider (Stufe 2) ein notice-and-action-System einrichten, während Online Plattformen (Stufe 3) ein umfassenderes Beschwerdemanagement- und Streitbeilegungssystem benötigen. Eine sorgfältige Prüfung der einschlägigen Regulierungsstufe und der entsprechenden Pflichten ist daher entscheidend.

Warum rechtliche Beratung unerlässlich ist

Die Einhaltung des Digital Services Act ist für Unternehmen im europäischen Wirtschaftsraum von großer Bedeutung. Verstöße können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Fundierte rechtliche Beratung ist daher unerlässlich. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung zur Umsetzung des DSA, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren und die Compliance sicherzustellen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Rechtsberatung: Detaillierte Beratung zu den Anforderungen des DSA und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
  • Compliance-Prüfungen: Überprüfung Ihrer bestehenden Prozesse und Systeme auf Einhaltung der neuen Regelungen.
  • Schulung und Sensibilisierung: Schulungen für Ihre Mitarbeiter, um das Bewusstsein für die neuen Anforderungen und Best Practices zu schärfen.
  • Risikomanagement: Unterstützung bei der Durchführung von Risikobewertungen und der Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominderung.

Sie haben weitere Fragen zum Digital Services Act?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wollen sich in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts durch einen Rechtsanwalt beraten lassen? Als Rechtsanwälte sind wir auf dieses und weitere Rechtsgebiete spezialisiert. Melden Sie sich gerne bei unserer Kanzlei unter office@geuer.at oder telefonisch unter +43-1-4380072. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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